Ein Nachsendeservice leitet viele Briefsendungen von einer bisherigen an eine neue Anschrift weiter. Das ist vor allem bei einem Umzug hilfreich, kann aber auch bei längerer Abwesenheit sowie in Betreuungs- oder Sterbefällen sinnvoll sein. Verbraucher sollten dennoch beachten, dass ein Nachsendeauftrag zeitlich begrenzt ist und nicht die gesamte Post erfasst.
Wie funktioniert die Postweiterleitung?
Wer seine Post nachsenden lassen möchte, gibt die alte und neue Adresse, den gewünschten Beginn sowie die einzubeziehenden Personen an. Anschließend werden erfasste Sendungen, die weiterhin an die bisherige Anschrift gehen, zur Zieladresse weitergeleitet.
Beim Deutsche Post Nachsendeservice sollte der Auftrag mindestens fünf Werktage vor dem gewünschten Start vorliegen. Als zusätzlicher Sicherheitspuffer empfiehlt sich eine frühere Bestellung. Anzugeben sind alle Personen, für die Briefe weitergeleitet werden sollen. Das ist insbesondere bei Haushalten mit unterschiedlichen Nachnamen wichtig.
Durch den Umweg kann die Zustellung länger dauern als bei einer Sendung, die von Anfang an korrekt adressiert wurde.
Was wird nachgesendet – und was nicht?
Zum Nachsendeservice der Deutschen Post gehören grundsätzlich unter anderem:
- Postkarten sowie Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe,
- Briefe mit der Zusatzleistung Einschreiben,
- bestimmte Waren- und adressierte Werbesendungen,
- freigemachte Streifbandzeitungen.
Nicht umfasst sind im Inland beispielsweise DHL-Pakete und Päckchen, Express-Sendungen sowie verschiedene Presseerzeugnisse. Auch eine Vorausverfügung des …
